|
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus. Seine
Tätigkeit ist kein Gewerbe.
(§ 2 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO)
Sie erwarten für Ihr Geld
erfolgsorientierte, kostenbewusste anwaltliche Tätigkeit
und Betreuung. Dies setzt nachhaltige juristische
Qualifikation, aktualisiert durch stete Fortbildung voraus.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der
anwaltlichen Vergütung ist seit 01.07.2004 das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In vielen Fällen ist eine
Kostenübernahme durch Dritte möglich. Nachfolgend einige
Beispiele in denen Kostenerstattung in Betracht kommen
könnte:
-
Rechtsschutzversicherung:
Sie verfügen über eine
Rechtsschutzversicherung. Oftmals genügt die des Ehe-/Lebenspartners oder der
Eltern, wenn Sie sich in Ausbildung befinden und noch in
deren Haushalt leben (Altersgrenzen sind zu beachten).
Werden Sie z.B. im Straßenverkehr als Fahrer eines
Fahrzeuges belangt, das Ihnen nicht gehört, hilft ggf.,
die Rechtsschutzversicherung des Halters. Die
Kostendeckungsfrage kläre ich für Sie.
-
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
(PKH):
Auch ohne eigene finanzielle Mittel haben Sie einen
Anspruch auf anwaltliche Beratung und Vertretung. Um
diesen Anspruch sicherzustellen, kann Ihnen das
Amtsgericht auf Antrag Beratungshilfe für die
außergerichtliche Beratung und Vertretung gewähren.
Die Prozesskostenhilfe unterstützt Sie, wenn Sie
aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse
die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder
nur in Raten aufbringen können.
-
Kostentragung durch den Gegner:
Im Zivilprozess gilt grundsätzlich, dass der
Unterlegene die Kosten des Anderen zu erstatten hat.
Aber auch wenn es nicht zum Prozess kommt, ist Ihr
Gegner in vielen Fällen verpflichtet, die Ihnen
entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
So z.B., wenn - wie bei einem Straßenverkehrsunfall -
diese Kosten Bestandteil der Schadenersatzpflicht sind,
oder wenn sich der Gegner bei Auftragserteilung bereits
in Verzug befand.
Begrich Rechtsanwaltskanzlei, Viktor-Reuter-Str. 4,
44623 Herne Mitte
Tel.: 02323/146-5959,
Fax: 02323/146-6131,
eMail: anwalt@begrich.com
| ÖPNV: |
Haltestelle
Herne Mitte
Linien U 35 | 303 | 311 | 312 | 323 | 333 | 362 | 367
| 390 |
| Parkplätze: |
direkt am Haus
(Nachbargrundstück) | "Karstadt"-Parkhaus |
|
 |